Unsere Preise

Gesetzlich Versicherte

Ergotherapie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden.

Für jede Heilmittelverordnung bei Erwachsenen (ab 18 Jahren) verlangt die Krankenkasse einen 10% Anteil der Kosten und eine Rezeptgebühr von 10,- €.

Ein Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung besteht, wenn eine gesetzlich versicherte Person die sogenannte „Belastungsgrenze“ überschreitet.

Privatversicherte

Die Private Krankenversicherung erstattet Ihnen, je nach individuellem Vertrag für versicherte Leistungen einen bestimmten Betrag.

Auf das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Privaten Krankenversicherung haben wir aber keinen Einfluss. Die Ergotherapie ist jedoch bei  den meisten Versicherungen Bestandteil einer erstattungsfähigen Leistung. Einige Private Krankenkassen übernehmen aber z. B. nur einen Teil der Kosten, sodass Sie letztlich einen Anteil der Kosten selbst übernehmen müssen. Manche Patienten haben z. B. individuelle, eben auch günstigere Tarife bei ihrer Privaten Krankenversicherung, die dadurch dann  eine geringere Erstattung erhalten. 

Deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn erfolgt, da bereits beim ersten Termin in der Praxis für Sie Kosten entstehen.
Der Vertrag für ergotherapeutische Leistungen in unserer Praxis besteht also zwischen Ihnen als Patient (bei Kindern ist es der gesetzliche Vertreter/Eltern) und unserer Praxis.

Beihilfepatienten

Beamte sind Privatpatienten wie alle anderen auch. Sie sind durch den Bund oder das Land berechtigt , dass Kosten für Gesundheitsleistungen zu einem prozentualen Anteil der beihilfefähigen Höchstsätze von den Ämtern für Versorgung und Besoldung übernommen werden.
Für den anderen Anteil kommt Ihre Private Krankenversicherung auf. Es besteht aber kein  Anspruch darauf, dass sich die Preise unserer  Praxis nach ihren individuellen Verträgen richtet und nur die beihilfefähigen Höchstsätze in Rechnung stellt. Das Bundesinnenministerium als für die Festlegung der Bundesbeihilfe berechtigte Behörde weist darauf hin, dass Beamte bei Heilmitteln einen Eigenanteil selbst zu zahlen haben. Die Beihilfe ergänze lediglich die zumutbare Eigenvorsorge.

Wir richten uns mit unserer Preisgestaltung nach der GebüTh. Diese Gebührenübersicht für Therapeuten greift in ihrem Basissatz auf die Preise der Gesetzlichen Krankenkassen zurück . Dann gibt es einen Steigerungssatz durch einen Multiplikator. Hier liegt die Untergrenze bei einem Multiplikator von 1,4 der durchschnittliche Mittelwert bei einem Multiplikator von 1,8  und die obere Grenze bei 2,3. Wir berechnen einen Steigerungsfaktor von 1,6.

Unsere Preise für Ergotherapeutische Leistungen für Privatpatienten:

So entstehen folgende Preise 1,6 fach,  mit deren Kostenübernahme  Sie sich als Privatpatient/gesetzlicher Vertreter zu Beginn der Behandlung schriftlich  einverstanden erklären:

  • Funktionsanalyse einmalig zu Beginn der Behandlung: 54,00 €
  • Motorisch funktionelle Behandlung (30 Minuten): 84,43 €
  • Sensomotorisch perzeptive Behandlung (45 Minuten) 112,58 €
  • Psychisch funktionelle Behandlung ( 60 Minuten): 140,72 €

Bei sämtlichen Fragen zu unseren Kosten schreiben Sie mir bitte eine Mail an Petra Werchohlad  pw@ergopraxis-pw.de