Bevor Sie sich selbst oder Ihr Kind in unserer Praxis anmelden, waren Sie in der Regel beim Arzt , der die Ergotherapie verordnet hat. Die ärztliche Verordnung (das Rezept) ist die Grundlage für eine ergotherapeutische Behandlung und für die gezielte Wahl der therapeutischen Mittel sowie die Ausgestaltung der Therapie.
Nachdem Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung gesetzt haben, erhalten Sie schnellstmöglich einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses Erstgespräch ist Bestandteil der Therapie und wird über das bei uns eingereichte Rezept mit den Krankenkassen abgerechnet. In diesem sogenannten „Anamnesegespräch“ verschaffen wir uns ein persönliches Bild über die Problematik des Patienten. Dieses kann auch mit Hilfe der Angehörgen, Eltern oder anderen Bezugspersonen erfolgen.

Ab dem 1. Oktober 2022 gibt es in den Räumen unserer Praxis wieder die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Die FFP-2 Maske ist für Kinder ab 14 Jahren und Erwachsene vorgeschrieben. Ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres ist eine medizinische Maske, also eine OP Maske ausreichend.